Aktuelles

Newsletter

Kataloge | Unterlagen | CD/DVD

Allgemeines zum Plasmaschneiden

 

1.1. Funktionsweise:
Im Plasmabrenner wird die Luft durch einen elektrischen Lichtbogen auf eine extrem hohe Temperatur erhitzt. Dabei bildet sich ein elektrisch leitfähiges Plasma, durch das der Schneidstrom von der Elektrode zum Werkstück fließen kann. Die Plasmadüse mit einer kleinen Bohrung schürt den Schneidstrom ein und bewirkt dadurch einen stark gebündelten Plasma-Schneidstrahl. Dieser schmilzt Metalle sehr schnell und durch seine hohe kinetische Energie wird die Schmelze aus der Schnittfuge herausgeschleudert. Es ergibt sich ein sauberer und glatter Schnitt.

1.2 Vorteile:
Gegenüber anderen Trennverfahren hat das Plasma­schneid­ver­fahren folgende Vorteile:

  • Hohe Schnittgeschwindigkeit beim Schneiden von Dünn-
    blechen gegenüber dem Autogen-Schneidverfahren,
    Nibbeln oder Sägen 
  • Geringe Wärmeeinbringung durch gebündelten Lichtbogen
    und hohe Schnittgeschwindigkeit vermindern örtliche
    Erwärmung des Werkstückes und damit den Verzug
    der geschnittenen Teile
  • Einfache Handhabung
  • Geringe Betriebskosten durch Verwendung von
    Druckluft als Plasmagas


1.3. Anwendungsbereich:
Mit dem Plasmaschneidverfahren lassen sich nahezu alle leitfähigen Metalle schneiden. Dies sind z.B. hochlegierte Chrom-Nickel-Stähle, sämtliche gehärteten und ungehärteten Werkzeugstähle, Baustähle bis hin zu Nichteisenmetallen wie Aluminium und dessen Ver­bin­dungen, Messing, Kupfer; selbst Grauguss lässt sich damit schnei­den.
 
2. Sicherheitshinweise:
Die Anlage sollte nur von Fachpersonal bedient werden! Das Be­die­nungs­personal muss über die Sicherheitshinweise unterrichtet wer­den.

2.1 Rauchgas:
Beim Plasmaschneiden entstehen Rauchgase. Deshalb darf die Plasma-Schneidanlage nur in gut gelüfteten Hallen, im freien oder in ge­schlossenen Räumen mit starker Absaugung (am besten unter­halb der Schneidezone absaugen – siehe Warengruppe 5) ver­wendet wer­den. Der Schneidebereich des Werkstückes muss von Lösungs- und Ent­fet­tungsmitteln gereinigt werden, um die Bildung von Giftgasen zu vermeiden. Schneiden von Blei, auch in Form von Überzügen, ver­zin­kten Teilen, Kadmium, „kadmierten Schrauben“ Beryllium (meist als Legierungsbestandteil, z.B. Beryllium-Kupfer) und andere Metalle, die beim Schneiden giftige Dämpfe entwickeln, ist nur mit Atem­schutz­maske und -gerät, sowie scharfer Absaugung und Filterung der giftigen Gase und Dämpfe erlaubt (siehe Waren­gruppe 5).

2.2 Strahlung:
Die Strahlung des Lichtbogens kann zu Augenschäden und Haut­ver­bren­nungen führen. Deshalb sollte zum Schutz der Augen ein Schweiß­schild oder ein Schutzhelm verwendet werden. Die Haut muss durch geeignete Schutzbekleidung (Schweißerhandschuhe, Leder­schürze, Sicherheitsschuhe – siehe Warengruppe 5) ge­schützt wer­den.

2.3 Feuer:
Brennbare Stoffe sind von der Schneidezone fernzuhalten. Sie kön­nten sich durch Funken und heiße Schlacke entzünden.

2.4 Elektrische Gefährdung:
Beim Plasmaschneiden treten hohe Spannungen auf. Deshalb ist beim Umgang mit Plasmaschneidanlagen besondere Vorsicht ge­boten.
Defekte oder beschädigte Teile am Brenner sind sofort zu ersetzen. Beim Auswechseln der Teile ist die Anlage abzuschalten (Haupt­schalter auf AUS). Es dürfen nur Originalbrennerteile verwendet wer­den.
Bei Isolationsschäden am Bren­nerschlauchpaket und am Brennerkopf ist der Betrieb sofort einzustellen und der Schaden zu beheben.